Grynäus an Camerarius, 06.01.1536

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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 Briefdatum
Grynäus an Camerarius, 10./11.15361536 JL
Grynäus an Camerarius, 1536-15381 August 1535 JL
Grynäus an Camerarius, 31.07.15XX31 Juli 1535 JL
 Briefdatum
Grynäus an Camerarius, 06.01.15366 Januar 1536 JL
 Briefdatum
Grynäus an Camerarius, 05.04.1537(?)5 April 1536 JL
Grynäus an Camerarius, spätestens 153812 Juli 1536 JL
Camerarius an Grynäus, frühestens 10.1536Oktober 1536 JL
Werksigle OCEp 0279
Zitation Grynäus an Camerarius, 06.01.1536, bearbeitet von Ulrich Schlegelmilch und Manuel Huth (07.12.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0279
Besitzende Institution München, BSB
Signatur, Blatt/Seite Clm 10357, Nr. 33
Ausreifungsgrad Original
Erstdruck in Camerarius, Epistolae Eobani, 1561
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. L5r-L6r
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Simon Grynäus
Empfänger Joachim Camerarius I.
Datum 1536-01-06
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum im Druck o.J.; ermitteltes Jahr: spätestens 1536, s. Hinweise zur Datierung
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Basel
Zielort Tübingen
Gedicht? nein
Incipit Sic mihi quoque cum scriberem
Link zur Handschrift http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00103462-7
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Briefe/Parallelüberlieferung; Briefe/Redaktionelle Überarbeitung; Biographisches (Wappen); Biographisches (Universitätswesen)
Handschrift gesehen
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen MH an Korrekturleser: Mir waren mehrere Stellen im Brief nicht ganz klar:
  • der erste Absatz
  • Der Satz: "Da Grynäus einer kleinen Gestalt ein Königreich übergebe ..." -> ich glaube auch eher, daß es heißen muß: Da er ein Königreich von kleinen Dimensionen weitergebe (was nicht viel klarer ist, aber sich entweder auf seine eigene Tätigkeit als "bloßer" Philologe beziehen könnte oder vielleicht auch, obwohl ich das bezweifle, auf die Tübinger Professur) US 7.12.19
  • sowie der als unklar markierte Absatz -> komme ich auch nicht wirklich weiter

Anmerkung: Datum gesichert, vgl. Bedrott an Camerarius, 18.12.1535, wo es heißt Erasmus sei gestorben

Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:US; Benutzer:MH
Gegengelesen von Benutzer:US
Datumsstempel 7.12.2019
Werksigle OCEp 0279
Zitation Grynäus an Camerarius, 06.01.1536, bearbeitet von Ulrich Schlegelmilch und Manuel Huth (07.12.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0279
Besitzende Institution München, BSB
Signatur, Blatt/Seite Clm 10357, Nr. 33
Ausreifungsgrad Original
Erstdruck in Camerarius, Epistolae Eobani, 1561
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. L5r-L6r
Fremdbrief? nein
Absender Simon Grynäus
Empfänger Joachim Camerarius I.
Datum 1536-01-06
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum im Druck o.J.; ermitteltes Jahr: spätestens 1536, s. Hinweise zur Datierung
Sprache Latein
Entstehungsort Basel
Zielort Tübingen
Gedicht? nein
Incipit Sic mihi quoque cum scriberem
Link zur Handschrift http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00103462-7
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Briefe/Parallelüberlieferung; Briefe/Redaktionelle Überarbeitung; Biographisches (Wappen); Biographisches (Universitätswesen)
Datumsstempel 7.12.2019


Zielort mutmaßlich.

Hinweise zur Datierung

  • Terminus ante quem: Im Brief heißt es, Erasmus lebe noch. Er verstarb am 11./12.06.1536.
  • Die Erwähnung Bigots sowie der Universitätsreform legt nahe, dass der Brief entstand, als Camerarius in Tübingen wirkte. Damit bleibt als Datum nur der 06.01.1536.

Regest

Grynäus schien sein (letzter) Brief schon beim Schreiben ungewöhnlich heiter, denn Camerarius wisse schon lange, wie traurig das Gemüt des Grynäus (gewöhnlich) sei. Er verdanke diese Veränderung Camerarius' Brief, der ihn durch den Umgang mit den schönen Künsten inspiriert habe und ihn dazu dränge, einige kunstlose (Dichtungs-)Versuche zu vollführen. Camerarius möge seinen Brief bitte gut aufnehmen.

Bezüglich der Vögel des Camerarius (gemeint ist sein Wappen) vermute und sage er dasselbe voraus wie Camerarius, zumal das Vorzeichen so deutlich sei. Was nämlich versprächen die Bücher des Camerarius nicht, die Grynäus schon erhalten habe? Dies sei der Grund gewesen, warum er mehr von den Vögeln erfahren wollte. Jeder handle doch so, dass er an Leuten, die er bewundere, alles ganz aufmerksam betrachte. Neulich habe er in Anwesenheit des Camerarius oft sein Gesicht, die Augen und die Finger betrachtet, in seiner Abwesenheit seine Handschrift sowie lange vergeblich die Vöglein des Camerarius. Camerarius möge dieses Verhalten nennen wie er wolle. Vermutlich künde es von Unwissen, in den Augen und Händen Hinweise auf die Struktur eines Charakters zu suchen, den man nur aus sich selbst heraus erkennen könne. Dies sei zumindest Grynäus' Absicht gewesen. Camerarius lehre nicht nur, was es mit den Vögeln auf sich habe, sondern verteidige sie eifersüchtig, so als ob sich Grynäus nicht nach ihnen erkundigt, sondern den Versuch unternommen hätte, sie zu verunglimpfen. Da Grynäus einer kleinen Gestalt ein Königreich übergebe (s. Anm.), sei er der Philosophie gefolgt, die das Kleine und Beschränkte dem Großen und Weiten vorziehe.

Von ihrem bekannten Peripatetiker (Guillaume Bigot) heiße es, er gebe irgendein Werk heraus, um sich an seinen Feinden zu rächen. Camerarius möge ihn bitte von diesem Vorhaben abbringen. Vermutlich habe Camerarius dies gemeint, als er schrieb, dass einige Leute bei ihnen (in Tübingen) für Unruhe sorgten. (Bigot) brauche einen Freund, Camerarius solle sich bemühen, ihm ein solcher zu sein, ohne sich von seiner eigenen Arbeit abbringen zu lassen, falls (Bigot) Camerarius nicht als Freund anerkennen sollte.

Grynäus habe kein Beiblatt zum Brief des Camerarius erhalten, obwohl er alle Pakete des Boten genau durchsucht hatte. Camerarius solle in Erfahrung bringen, was geschehen sei. Er wolle es unbedingt wissen, denn es bereite ihm Sorgen.

(Der folgende Absatz ist unsicher:) Dass Camerarius (und die anderen Tübinger) neue Regeln (an der Universität Tübingen) einführten, störe ihn nicht. Was die Frage des Camerarius zu den Rängen/Abschlüssen (gradus) betreffe, dies wolle Grynäus ihm persönlich erklären. Mit den λογικά verhalte es nicht so, wie Camerarius glaube. Diese Genauigkeit sei auch nicht zu abergläubisch oder allzu gesucht, sondern es handle sich um Erläuterungen, die den Leser mit allen nötigen Mitteln über die ganze Sache informierten. Die Nutzung der Topica (Ciceros?) überlasse er Camerarius, so lange dieser wolle, aber nur unter der Bedingung, dass er sich bei Phil(ipp Melanchthon) in seinem Namen bedanke. Es bestehe keine Gefahr, dass er dessen (sc. Melanchthons) Buch verliere, solange es in den Händen eines Freundes sei.

Erasmus (von Rotterdam) lebe, vielmehr lebe er wieder, denn die Gicht in seiner Hand habe ihn beinahe getötet. Grynäus müsse nicht viel darüber schreiben, weil Sigmund (Gelen) sagte, er werde Camerarius darüber einen Brief schreiben.

Lebewohl. Grüße an die Familie. Grüße von Claus Bromm.

(Manuel Huth)

Anmerkungen

  • "Da Grynäus einer kleinen Gestalt ein Königreich übergebe": unklar, evtl. eine Anspielung auf sein eigenes Wappen.

Anmerkungen zur Parallelüberlieferung

Der Brief wurde gegenüber der Handschrift stark verändert, in der sich wiederum Korrekturen finden, die teilweise nicht in den Druck eingingen.